Sie haben immer dann Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall zur Fahruntauglichkeit beschädigt wird. Sie werden also von der gegnerischen Versicherung dafür entschädigt, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht nutzen zu können.
Es gibt insgesamt vier Voraussetzungen für eine Nutzungsausfallentschädigung:
Sie müssen verdeutlichen, dass Sie Ihr Fahrzeug im fahrtauglichen Zustand nutzen würden. Dies ist gegeben, wenn Sie beispielsweise zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren müssen.
Die Nutzungsmöglichkeit ist gegeben, wenn Sie physisch in der Lage sind, das Fahrzeug zu nutzen. Sind Sie beispielsweise nach dem Unfall im Krankenhaus oder haben sich das Bein gebrochen, können Sie das Fahrzeug nicht nutzen. Dementsprechend liegt dann keine Nutzungsmöglichkeit vor.