Als Geschädigter bei einem KFZ-Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Wir sichern für Sie alle Beweise, die für die Schadenregulierung von Bedeutung sind und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Als Grundlage für Ihre Ansprüche ermitteln wir die Reparaturkosten und den Fahrzeugwert nach dem Unfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall handelt es sich um einen so genannten Haftpflichtschaden. In diesem Fall dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung Ihres Unfallgegners, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug voraussichtlich über 1000 Euro liegt.
Sollte der voraussichtliche Schaden unter 1000 Euro liegen, erstellen wir – schnell und unkompliziert – eine Reparaturkostenkalkulation.
Ihre Vorteile: