Sie hatten mit Ihrem Fahrrad einen Unfall? Sie sind der Geschädigte? Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Gutachters.
Die Fahrräder und E-Bikes sprechen zunehmend jüngere und technikbegeisterte Menschen sowie Pendler und Familien an. Mehrere Millionen Pedelecs und E-Bikes sind mittlerweile in Deutschland verkauft worden – die Radwege und Städte werden voller. Es wird immer beliebter mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren oder Einkäufe zu erledigen - Unfälle bleiben da leider nicht aus.
Viele Fahrradwerkstätten sind mittlerweile stark ausgelastet, sodass Sie als Kunde mit langen Wartezeiten für einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachtentermin rechnen müssen.
Bei uns bekommen Sie kurzfristig einen Termin.
Bei Bedarf erstellen wir Ihnen anschließend auch gerne direkt einen Kostenvoranschlag oder ein Haftpflichtgutachten.
Folgendes beinhaltet das Gutachten:
• Neupreis
• Alter
• Schadenumfang
• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungswert
• Restwert
Viele Fahrradbesitzer wissen nicht, dass Sie als Geschädigter einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl für ein Gutachten beauftragen können.
Heutzutage wird alles schneller und digitaler - auch wir passen uns der Entwicklung stetig an und bieten Gutachten oder Kostenvoranschläge für Fahrräder und E-Scooter digital an.
Bereits mithilfe eines kurzen Telefonats, kann der Sachverständige feststellen, ob eine vor Ort Besichtigung zwingend erforderlich ist. Dies spart unter Umständen unnötige Zusatzkosten und vor allem Zeit - Sprechen Sie uns gerne an.
Pedelec ist ein nur sehr schwer greifbarer Begriff. Er zeigt nicht sofort an, dass es sich hierbei um ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung handelt. Deshalb hat sich in diesem Bereich der Begriff "E-Bike" verselbstständigt, obwohl es Unterschiede zwischen Pedelec und E-Bike gibt.
Pedelec | S-Pedelec | E-Bike | |
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Rechtliche Einstufung | Fahrrad | Kleinkraftrad | Kleinkraftrad |
Führerschein | Nicht erforderlich | AM (Rollerführerschein) | Prüfbescheinigung Mofa |
Der Motor läuft… | …unterstützend, solange der Fahrer tritt.…bis max. 25 km/h. …bei einigen Modelle bis max. 6 km/h als Anfahrhilfe auch ohne Treten. | …unterstützend, solange der Fahrer tritt.…bis max. 45 km/h. | …unabhängig vom Treten.…bis max. 25 km/h. |
Weitere Voraussetzungen | - Betriebserlaubnis- Versicherungskennzeichen- Helmpflicht | - Betriebserlaubnis- Versicherungskennzeichen- Helmpflicht | |
Überall dort, wo es auch für Fahrräder ohne E-Antrieb erlaubt oder vorgeschrieben ist. | S-Pedelec müssen auf der Fahrbahn / Straße fahren. | E-Bikes müssen auf der Fahrbahn / Straße fahren.Innerorts nur auf Radwegen, wenn es das Schild „E-Bike frei“ vorhanden ist.Sie dürfen außerorts generell auf Radwegen fahren. |
Pedelec | S-Pedelec | |
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Nenndauerleistung des Motors | Max. 250 Watt | Auch > 250 Watt |
Unterstützung bis | 25 km/h | 45 km/h |
Helmpflicht | NEIN | JA |
Fahren auf Radwegen | JA | NEIN |
Betriebserlaubnis nötig | NEIN | JA |
Führerschein nötig | NEIN | JA |
Kennzeichen | NEIN | JA |
Auch für Ihren E-Scooter erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag oder Gutachten.