0151 - 118 299 02
  • Montag - Sonntag 7.00 - 22.00 Uhr
  • Schubertstraße 1 · 65520 Bad Camberg
  • 0151 - 118 299 02  - 24/7 Hotline

Fahrrad Gutachten

Sie hatten mit Ihrem Fahrrad einen Unfall? Sie sind der Geschädigte? Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Gutachters.

Die Fahrräder und E-Bikes sprechen zunehmend jüngere und technikbegeisterte Menschen sowie Pendler und Familien an. Mehrere Millionen Pedelecs und E-Bikes sind mittlerweile in Deutschland verkauft worden – die Radwege und Städte werden voller. Es wird immer beliebter mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren oder Einkäufe zu erledigen - Unfälle bleiben da leider nicht aus.

Viele Fahrradwerkstätten sind mittlerweile stark ausgelastet, sodass Sie als Kunde mit langen Wartezeiten für einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachtentermin rechnen müssen.

Bei uns bekommen Sie kurzfristig einen Termin.
Bei Bedarf erstellen wir Ihnen anschließend auch gerne direkt einen Kostenvoranschlag oder ein Haftpflichtgutachten.

Folgendes beinhaltet das Gutachten:

•  Neupreis
•  Alter
•  Schadenumfang
•  Reparaturkosten
•  Wiederbeschaffungswert
•  Restwert


Viele Fahrradbesitzer wissen nicht, dass Sie als Geschädigter einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl für ein Gutachten beauftragen können.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten.

Heutzutage wird alles schneller und digitaler -  auch wir passen uns der Entwicklung stetig an und bieten Gutachten oder Kostenvoranschläge für Fahrräder und E-Scooter digital an.

Was bedeutet das?

Bereits mithilfe eines kurzen Telefonats, kann der Sachverständige feststellen, ob eine vor Ort Besichtigung zwingend erforderlich ist. Dies spart unter Umständen unnötige Zusatzkosten und vor allem Zeit - Sprechen Sie uns gerne an.

Warum wird zwischen E-Bike und Pedelec oftmals kein Unterschied gemacht?

Pedelec ist ein nur sehr schwer greifbarer Begriff. Er zeigt nicht sofort an, dass es sich hierbei um ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung handelt. Deshalb hat sich in diesem Bereich der Begriff "E-Bike" verselbstständigt, obwohl es Unterschiede zwischen Pedelec und E-Bike gibt.

Was ist ein E-Bike? Was ist ein S-Pedelec? Was ist ein Pedelec?

Im nachfolgenden für Sie zusammengefasst:
  Pedelec S-Pedelec E-Bike
Rechtliche Einstufung Fahrrad Kleinkraftrad Kleinkraftrad
Führerschein Nicht erforderlich AM (Rollerführerschein) Prüfbescheinigung Mofa
Der Motor läuft… …unterstützend, solange der Fahrer tritt.

…bis max. 25 km/h.

…bei einigen Modelle bis max. 6 km/h als Anfahrhilfe auch ohne Treten.

…unterstützend, solange der Fahrer tritt.

…bis max. 45 km/h.

…unabhängig vom Treten.

…bis max. 25 km/h.

Weitere Voraussetzungen   - Betriebserlaubnis

- Versicherungskennzeichen

- Helmpflicht

- Betriebserlaubnis

- Versicherungskennzeichen

- Helmpflicht

  Überall dort, wo es auch für Fahrräder ohne E-Antrieb erlaubt oder vorgeschrieben ist. S-Pedelec müssen auf der Fahrbahn / Straße fahren. E-Bikes müssen auf der Fahrbahn / Straße fahren.

Innerorts nur auf Radwegen, wenn es das Schild „E-Bike frei“ vorhanden ist.

Sie dürfen außerorts generell auf Radwegen fahren.

Rechtliche Bestimmungen

  Pedelec S-Pedelec
Nenndauerleistung des Motors Max. 250 Watt Auch > 250 Watt
Unterstützung bis 25 km/h 45 km/h
Helmpflicht NEIN JA
Fahren auf Radwegen JA NEIN
Betriebserlaubnis nötig NEIN JA
Führerschein nötig NEIN JA
Kennzeichen NEIN JA

Wussten Sie schon?

Auch für Ihren E-Scooter erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag oder Gutachten.