0151 - 118 299 02
  • Montag - Sonntag 7.00 - 22.00 Uhr
  • Schubertstraße 1 · 65520 Bad Camberg
  • 0151 - 118 299 02  - 24/7 Hotline

Das dürfen Sie erwarten

Gutachten

Unfall-, Schaden- und Sondergutachten für Fahrzeuge & Fahrräder aller Art

auch für LKW -  Wohnwagen - Caravans - Anhänger...

Kostenvoranschlag

Im ersten Schritt einer Schadensregulierung teilt die Versicherung häufig mit, dass Sie kein Kfz-Gutachten benötigen, sondern ein Kostenvoranschlag ausreichend ist.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten sagt aus, welchen Marktwert Ihr Fahrzeug hat und dient als Wertnachweis für die Versicherung - vor allem relevant bei umgebauten oder restaurierten Fahrzeugen. 


Lackschichtgutachten

Eine Lackschichtmessung bringt Klarheiten, ob ihr Fahrzeug nachlackiert wurde. Wir messen die Schichtdicke von metallischen, lackierten Oberflächen. Werkslackierung liegen bei 80 - 160 μm und eine manuelle Lackierung bei min. 200 μm.

Reparaturbestätigung

Damit wird die fach- und sachgerechte Reparatur eines Fahrzeuges bestätigt. Bei einer fiktiven Abrechnung wird Ihnen wie z. B. die Mehrwertsteuer und der Nutzungsausfall erstattet.

Fahrzeugbewertung

Bei der Kfz Bewertung erhalten Sie zuverlässige Informationen über den aktuellen Zustand des Fahrzeugs. Alle Fahrzeugdetails werden aufgeführt und sämtliche wertrelevanten Punkte dokumentiert und berücksichtigt.


Motorrad Rahmenvermessung

Mit dem unserem Vermessungssystem können wir bei fast jedem Motorrad den Rahmen und die Schwinge vermessen und die Maßhaltigkeit beurteilen.

Gebrauchtwagen-Check

Lassen Sie Ihren neuen Gebrauchtwagen vor dem Kauf von uns prüfen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. 


So funktioniert es

Kontaktaufnahme an jedem Tag

1

Sie benötigen ein Gutachten

2

Sie rufen uns an!

3

Wir erstellen das Gutachten!

4

Kurzfristige Fertigstellung

Das sagen unsere Kunden


Erste Informationen

A: Wenn Sie nach einem Unfall Schadensersatz fordern möchten, müssen Sie in jedem Fall den Unfallschaden genau beziffern lassen. Liegt ein Fremdverschulden vor, ist ein Gutachten ab einem Schadenswert von mindestens 1 000 Euro notwendig. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Einige Gerichte sehen die Grenze bei 1.500 Euro.


A: Bei einem Fremdverschulden darf der Geschädigte auf Kosten des Versicherers einen eigenen Gutachter beauftragen


A: Im Regelfall (klare Sachlage – Sie haben am Unfall keine Schuld) tragen Sie für eine neutrale und unabhängige Unfallbegutachtung keine Kosten! Die gegnerische Versicherung kommt für unsere Rechnung auf.


A: Termine für Unfallgutachten bieten wir Ihnen im Normalfall am Tag Ihrer Anfrage an, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag.


A: Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären. Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.


Kostenfrei

Telefonische Erstberatung

Sie sind sich nicht sicher, ob ein
Gutachten in Ihrem Fall notwendig ist?
Rufen Sie für eine kostenfreie
Vorberatung an.

 

Jetzt anrufen: 06434 - 9041 555